Schweiz Vignette Information
Die Schweizer Vignette ist für die meisten Autobahnen und Autostrassen nötig, wenn das Fahrzeug oder der Anhänger bis 3,5 Tonnen zugelassen ist. Es gibt die Klebevignette und seit 2023 die offizielle E-Vignette. Beide kosten CHF 40 pro Jahr.
Vergleich der wichtigsten Punkte
Die Tabelle bündelt die Punkte, die in der Praxis am häufigsten geprüft werden: Form der Vignette, Preis, Gültigkeit, Bindung und Sonderfälle.
| Punkt | Klebevignette | E-Vignette | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Offizieller Preis | CHF 40 | CHF 40 | Höhere Endpreise entstehen meist nur bei Drittanbietern oder Zusatzgebühren. |
| Gültigkeit | 1. Dezember des Vorjahres bis 31. Januar des Folgejahres | 1. Dezember des Vorjahres bis 31. Januar des Folgejahres | Das entspricht insgesamt 14 Monaten. |
| Bindung | Direkt am Fahrzeug angebracht | An das Kontrollschild gebunden | Bei Wechselschildern und Änderungen gelten die amtlichen Vorgaben. |
| Anbringung oder Registrierung | Frontscheiben-Innenseite bei Motorwagen, sichtbar und fest angebracht | Registrierung mit Kontrollschild und Zulassungsland | Lose mitgeführte Klebevignetten sind ungültig. |
| Übertragbarkeit | Nein | Grundsätzlich an das registrierte Kontrollschild gebunden | Ein Fahrzeugwechsel ist nicht frei möglich; massgebend sind die offiziellen Regeln. |
| Geeignet für | Fahrzeuge, bei denen eine feste Anbringung unproblematisch ist | Fahrzeuge mit wechselnder Frontscheibe oder wenn keine Klebemarke gewünscht ist | Beide Varianten gelten für dieselbe Abgabe und dieselben Strassen. |
| Folge bei Verstössen | In der Regel CHF 200 Busse plus Vignette | In der Regel CHF 200 Busse plus Vignette | Gilt etwa bei Benutzung ohne gültige Vignette oder bei missbräuchlicher Verwendung. |
Kontext
Die Vignette gilt auf den meisten Nationalstrassen 1. und 2. Klasse, also vor allem auf Autobahnen und Autostrassen. Nicht jede Strasse ist erfasst. Die Pflicht beginnt in der Regel ab signalisierten Einfahrten. Für Fahrzeuge und Anhänger bis 3,5 Tonnen gibt es keine Tages-, Wochen- oder Monatsvignette. Wer nur kurz durch die Schweiz fährt, braucht bei Nutzung einer vignettenpflichtigen Strecke trotzdem die Jahresvignette. Anhänger werden oft übersehen: Für Zugfahrzeug und Anhänger ist jeweils eine eigene Vignette nötig, wenn beide auf solchen Strassen verkehren.
Zusätzliche Gebühren gibt es nur auf einzelnen Sonderstrecken, etwa beim Grossen St. Bernhard-Tunnel, im Munt-la-Schera-Tunnel oder beim Vereina-Autoverlad. Der Gotthard-Strassentunnel ist mit gültiger Vignette für Fahrzeuge im Vignettensystem ohne separate Tunnelmaut befahrbar. Für schwere Fahrzeuge über 3,5 Tonnen gelten andere Abgabesysteme wie PSVA oder LSVA. Massgeblich bleiben die Informationen des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit und des Bundesamts für Strassen sowie die Regeln im Nationalstrassenabgabegesetz und in der zugehörigen Verordnung.